Rechtsprechung
BGH, 17.10.1961 - 1 StR 357/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Bestechung - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.1961 - 1 StR 611/60
Geltendmachung eines Ersatzanspruchs aus dem Zusammenstoß eines Lastwagens mit …
Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 357/61
Denn eine pflichtwidrige Amtshandlung eines Ermessensbeamten erwartet erst der jenige, der darauf ausgeht, daß der Beamte, dem er etwas schenkt oder etwas zu schenken verspricht, sein Ermessen nicht ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten ausübt, sondern sich dabei von Rücksichten auf den gewährten oder in Aussicht gestellten Vorteil zugunsten des Vorteilsgebers beeinflussen läßt, also sachfremden Erwägungen Raum gibt (vgl. BGHSt 15, 88, 239; 352) [BGH 16.02.1961 - 1 StR 611/60].Wer andererseits mit der Gewährung eines Geschenks die Beschleunigung eines Dienstgeschäfts erstrebt, faßt nur dann eine pflichtwidrige Amtshandlung des Beamten ins Auge, wenn er damit rechnet, der Beamte werde das Dienstgeschäft auch um den Preis der Benachteiligung anderer Personen oder der Außerachtlassung sonst beachteter Vorkehrungen (wie etwa der Einholung von Auskünften oder gutachtlichen Äußerungen) beschleunigen (BGHSt 15, 350; BGH NJW 1961, 1316 [BGH 05.10.1960 - 2 StR 427/60] Nr. 13).
- BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …
Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 357/61
Denn eine pflichtwidrige Amtshandlung eines Ermessensbeamten erwartet erst der jenige, der darauf ausgeht, daß der Beamte, dem er etwas schenkt oder etwas zu schenken verspricht, sein Ermessen nicht ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten ausübt, sondern sich dabei von Rücksichten auf den gewährten oder in Aussicht gestellten Vorteil zugunsten des Vorteilsgebers beeinflussen läßt, also sachfremden Erwägungen Raum gibt (vgl. BGHSt 15, 88, 239; 352) [BGH 16.02.1961 - 1 StR 611/60]. - BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60
Versprechenlassen eines Geldbetrags für die Bearbeitung eines …
Auszug aus BGH, 17.10.1961 - 1 StR 357/61
Wer andererseits mit der Gewährung eines Geschenks die Beschleunigung eines Dienstgeschäfts erstrebt, faßt nur dann eine pflichtwidrige Amtshandlung des Beamten ins Auge, wenn er damit rechnet, der Beamte werde das Dienstgeschäft auch um den Preis der Benachteiligung anderer Personen oder der Außerachtlassung sonst beachteter Vorkehrungen (wie etwa der Einholung von Auskünften oder gutachtlichen Äußerungen) beschleunigen (BGHSt 15, 350; BGH NJW 1961, 1316 [BGH 05.10.1960 - 2 StR 427/60] Nr. 13).
- BGH, 18.05.1962 - 4 StR 134/61
Voraussetzung des Merkmals "Beamter" im Sinne des § 359 Strafgesetzbuch (StGB) - …
Die Feststellung dieser Unrechtsvereinbarung läßt sich nicht durch den allgemeinen Hinweis auf die innere Belastung ersetzen, in der sich ein Ermessensbeamter, dem ein Vorteil gewährt oder versprochen worden ist, häufig befindet (BGHSt 15, 88, 93 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 239 [BGH 07.12.1960 - 4 StR 409/60]; 15, 353, 355 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]und BGH 1 StR 357/61 vom 17. Oktober 1961).